Vorschriften zur Vermeidung von Luftverschmutzung: Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung von Installation, Betrieb und Wartung von Öldampfreinigungsanlagen in der Catering-Dienstleistungsbranche in städtischen Ballungsgebieten der Provinz Henan

Kapitel 1 Allgemeines

Artikel 1 Um die Installation von Öldampfreinigungsanlagen in Catering-Serviceeinheiten in Städten in der gesamten Provinz weiter zu standardisieren und das Nutzungs- und Wartungsmanagement zu stärken, die Wirkung der Gastro-Öldampfreinigung umfassend zu verbessern und die Verbesserung der atmosphärischen Umwelt der Provinz weiter zu fördern Qualität, in Übereinstimmung mit den „Vorschriften zur Verhütung von Luftverschmutzung der Provinz Henan“ und technischen Standards, wie z. werden entsprechend den tatsächlichen Bedingungen formuliert.

Artikel 2 Diese Maßnahmen gelten für die Installation, den Betrieb und die Wartungsverwaltung von Öldampfreinigungsanlagen von Catering-Serviceeinheiten in städtischen Ballungsgebieten innerhalb des Verwaltungsgebiets dieser Provinz.

Artikel 3 Die Volksregierung auf Kreisebene oder darüber ist für die Verhütung und Bekämpfung der Verschmutzung durch Öldämpfe in der Gastronomie in ihrem Verwaltungsgebiet zuständig. Die Stadtverwaltung ist für die Überwachung und Verwaltung der Verschmutzungsvermeidung und der Kontrolle von Kochdämpfen in den bebauten Gebieten der Stadt verantwortlich. Andere zuständige Abteilungen führen die Handhabung von Gastro-Öldämpfen im Rahmen ihrer jeweiligen Pflichten gemäß den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und der von der Regierung festgelegten Aufgabenverteilung durch. Die Volksregierung der Gemeinde ist für die Überwachung und Verwaltung der Verhütung und Bekämpfung der Verschmutzung durch Kochdämpfe außerhalb des städtischen Siedlungsgebiets zuständig.

Kapitel 2 Auswahl von Öldampf-Reinigungsgeräten

Artikel 4 Catering-Öldampfreinigungsgeräte sollten dynamische physikalische Abschirmung, Wassersprühwäsche, Elektrofilter (Plasma), physikalische Filtration (Drahtgeflecht, Aktivkohle, Stahldraht usw.), Photokatalyse, biologische Reinigung und Flüssigschaumwäsche und andere umweltfreundliche verwenden und effiziente Technologien Die unterstützende Konstruktion der Prozessausrüstung und die Emissionsgrenze für Kochdämpfe entsprechen dem „Emission Standard for Fume Pollutants for Catering Industry (DB 41/1604-2018)“ der Provinz Henan.

Artikel 5 Catering-Öldampfreinigungsgeräte müssen die nationale Umweltproduktqualitätszertifizierung (CCEP-Zertifizierung) erhalten.

Artikel 6 Die Gastro-Öldampf-Reinigungsanlage ist an prominenter Stelle mit einem Schild zu kennzeichnen, das auf folgende Hauptinhalte hinweist:

(1) Produktname, Spezifikation und Modell;

(2) Verarbeitungsluftvolumen, Reinigungseffizienz, höchste importierte Öldampfkonzentration, Gerätewiderstand;

(3) Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers;

(4) Herstellungsdatum, Lebensdauer und Produktnummer des Produkts.

Kapitel III Installation von Öldampfreinigungsanlagen

Artikel 7 Die Installation von Öldampfreinigungsanlagen durch eine Catering-Serviceeinheit muss die folgenden technischen Spezifikationen und Anforderungen erfüllen:

(1) Der Küchenherd, die Dampfbox, der Ofen (Box) und andere Verarbeitungseinrichtungen, die Rauchgas in der Catering-Serviceeinheit erzeugen sollen, sollten mit einer Gassammelhaube versehen sein; Die Projektionsfläche der Dunstabzugshaube sollte größer sein als die Oberfläche des Ofens, und die Unterkante der Haube Die geeignete Höhe vom Boden beträgt 1.8 bis 1.9 m, und die Windgeschwindigkeit auf der Abdeckfläche beträgt nicht weniger als 0.6 Frau;

(2) Die Nettohöhe des dedizierten Raums für Öldampfreinigungsausrüstung sollte nicht weniger als 1.5 m betragen, und der Abstand zwischen der Seite der Ausrüstung, die gewartet werden muss, und den angrenzenden Ausrüstungen, Wänden, Säulen und Plattenoberseiten sollte nicht unterschritten werden nicht kleiner als 0.45 m sein;

(3) Die Reinigungswirkung des Öldampfreinigers sollte den einschlägigen Anforderungen des „Emissionsstandards für Öldampfschadstoffe für die Gastronomie (DB41/1604-2018)“ der Provinz Henan vollständig entsprechen. Die Richtung des Abgasstroms sollte gekennzeichnet werden. Der Öldampfreiniger sollte vor dem Abluftventilator und so nah wie möglich an der Luftsammelhaube installiert werden;

(4) Der Abstand zwischen der Austrittsöffnung des gereinigten Öldampfs und den umliegenden umweltsensiblen Zielen beträgt nicht weniger als 20 m;

(5) Die Emission von Öldunstschadstoffen ist über den in die Außenwand des Hauptgebäudes eingebauten oder angebauten Sonderkamin abzuleiten;

(6) Die horizontale Rohrleitung für den Öldampfabzug sollte ein Gefälle haben, das Gefälle sollte in Richtung der Ölsammlung, des Ölabflusses oder des Kondensatabflusses gleiten, und der Abstand von der Bodenplatte sollte nicht weniger als 0.10 m betragen, und die Rohrleitung sollte es sein leckagefrei abgedichtet;

(7) Das Überwachungsprobenahmeloch ist rund oder quadratisch mit einem Innendurchmesser von mindestens 80 mm; die Überwachungsöffnung sollte bewegliche Leitbleche (Rohrstopfen oder -kappen) aufweisen, während der Überwachung geöffnet und nach Abschluss der Überwachung luftdicht sein;

(8) Die Nennluftmenge der Öldampfreinigungsanlage der Catering-Serviceeinheit darf nicht kleiner sein als die Auslegungsluftmenge (Anzahl der Öfen × Referenzluftmenge, die Referenzluftmenge eines einzelnen Ofens wird mit 2000 m3/h berechnet ).

Artikel 8 Das Öl und Abwasser aus der Reinigung, Trennung und Sammlung von Öldämpfen muss gemäß den einschlägigen Vorschriften behandelt werden und darf nicht direkt eingeleitet werden, um eine Sekundärverschmutzung zu verursachen.

Artikel 9 Der Öldampfreiniger sollte mit dem Lüfter synchronisiert werden, den Leistungsschalter teilen und die Leckageschutzvorrichtung übernehmen; Der Steuerschalter sollte an einer geeigneten Position für eine einfache Bedienung und Inspektion installiert werden.

Kapitel IV Betrieb und Wartung von Öldampfreinigungsanlagen

§ 10 Catering-Dienstleistungseinheiten reinigen und warten Öldampfreinigungsanlagen regelmäßig. Öldampfreinigungsanlagen sind grundsätzlich mindestens einmal im Monat zu reinigen, zu warten oder auszutauschen. Die Gebrauchsanweisung für Öldampfreinigungsanlagen ist entsprechend deren Anforderungen auszuführen.

Artikel 11 Eine Catering-Serviceeinheit muss wahrheitsgemäß Aufzeichnungen über die Reinigung und Wartung von Öldampfreinigungsanlagen führen, die hauptsächlich Folgendes aufzeichnen:

(1) Gerätereinigung: einschließlich Gerätename, Reinigungszeit, Reinigungsmethode, Reinigungsfotos oder -videos und Unterschrift des Reinigungspersonals;

(2) Gerätewartung: einschließlich Gerätename, Wartungszeit, Wartungsmethode, Ersatzbezeichnung von Teilen und Unterschrift des Wartungspersonals;

(3) Geräteaktualisierung: einschließlich Gerätename, Aktualisierungszeit, Gerätetechnologie, Nutzungszeitraum, Hersteller und Unterschrift des Installateurs.

Artikel 12 Die Reinigungs- und Wartungsaufzeichnungen des Abgassystems und der Reinigungsgeräte der Catering-Serviceeinheit, die Rechnungen über den Kauf von Ausrüstung und Zubehör sowie die Vereinbarung und Rechnungen über die Beauftragung professioneller Einheiten mit der Durchführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten sind in gutem Zustand zu Referenzzwecken aufzubewahren.

Artikel 13 Die Catering-Serviceeinheit muss regelmäßig überprüfen, ob die Öldampfreinigungsanlagen normal funktionieren und ob die Geräterohre gut abgedichtet sind, um zu verhindern, dass Luft, Rauch und Öllecks die Umwelt verschmutzen.

Kapitel V Überwachung und Verwaltung von Öldampfreinigungsanlagen

Artikel 14 Das Umweltverträglichkeitsprüfungssystem muss für neu gebaute, umgebaute und erweiterte Catering-Service-Projekte implementiert werden, und die Öldampfreinigungsanlagen müssen abgenommen und qualifiziert werden, bevor sie in Betrieb genommen werden können.

Artikel 15 Catering-Dienstleistungseinheiten, die Produkte auswählen, die nicht die nationale Umweltproduktqualitätszertifizierung erhalten haben, und Öldampfreinigungsanlagen installieren, die über den Standard hinausgehen und Öldampfschadstoffe einleiten, werden angewiesen, innerhalb einer Frist Korrekturen vorzunehmen.

Artikel 16 Die Verwaltungsabteilung der Stadt, des Kreises (Bezirks) erstellt und verbessert die Datenbank für die dynamische Verwaltung von Catering-Serviceeinheiten, Ausrüstungslisten und verantwortlichen Personen.

Artikel 17 Die städtischen Verwaltungsabteilungen der Städte und Kreise (Bezirke) stärken die Überwachung, Inspektion und tägliche Überwachung der Catering-Serviceeinheiten.

(1) Die Stadt-, Kreis- (Kreis-) Stadtverwaltung führt Inspektionen und tägliche Inspektionen des Betriebs der Kochdunstreinigungsanlagen der Catering-Dienstleistungseinheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich durch, und die monatliche stichprobenartige Inspektionsrate darf nicht weniger als 20 % betragen. . Gleichzeitig sollen die Prüfprotokolldateien erstellt und verbessert werden.

(2) Catering-Dienstleistungseinheiten, die die „Emissionsstandards für Rauchschadstoffe aus der Catering-Industrie (DB41/1604-2018)“ der Provinz Henan nicht erfüllen, werden gemäß den Gesetzen und Vorschriften bestraft.

(3) Die zu prüfende Catering-Serviceeinheit hat den Sachverhalt wahrheitsgemäß zu melden und die erforderlichen Genehmigungs-, Verwaltungs-, Wartungs- und Reparaturrechnungen usw. vorzulegen und darf die gemäß dem Gesetz durchgeführten Überwachungs- und Inspektionsarbeiten nicht behindern oder behindern.

Artikel 18 Die Stadtverwaltung der Stadt, des Landkreises (Bezirks) richtet eine Informationssystemplattform zur Überwachung der Öldampfemission der Catering-Dienstleistungsbranche ein, um die Echtzeitüberwachung der Öldampfemission und des Gerätebetriebs der Catering-Dienstleistungseinheit zu verbessern.

Artikel 19 Große Catering-Dienstleistungseinheiten müssen Online-Überwachungsgeräte für Öldampfreinigungsanlagen installieren und sich mit der Informationssystemplattform für die Überwachung von Öldampfemissionen der Catering-Dienstleistungsbranche der Stadtverwaltung vernetzen; Kleine und mittlere Catering-Dienstleistungseinheiten, die sich in umweltsensiblen Gebieten befinden, müssen innerhalb einer Frist eine automatische Überwachungseinrichtung installieren.

Kapitel VI Ergänzende Bestimmungen

Artikel 20 Die Bedeutung der folgenden Begriffe in diesen Maßnahmen:

(1) Die Catering-Dienstleistungsbranche bezieht sich auf Dienstleistungen, die Verbrauchern Lebensmittel, Verzehrorte und Einrichtungen durch sofortige Produktion und Verarbeitung, kommerziellen Verkauf und Dienstleistungsarbeit zur Verfügung stellen.

(2) Catering-Dienstleistungseinheiten, Einheiten, die in der Gastronomie tätig sind, zu den Haupttypen gehören Restaurants (einschließlich Restaurants, Restaurants, Hotels, Restaurants usw.), Fast-Food-Restaurants, Snackbars, Getränkegeschäfte, Kantinen, Großküchen und Einheiten für die Lieferung von Gruppenmahlzeiten.

(3) Umweltsensible Ziele, d. h. Objekte, die leicht auf Umweltveränderungen reagieren, beziehen sich auf Orte, deren Hauptfunktionen Wohnen, medizinische Behandlung, Kultur, Bildung, wissenschaftliche Forschung und Verwaltungsbüro sind.

(4) Große, mittlere und kleine Gastronomiebetriebe werden nach der Anzahl der Referenzöfen eingeteilt, die nach der Gesamtheizleistung des Ofens bzw. der projizierten Gesamtfläche der Dunstabzugshaube umgerechnet werden. Die jedem Referenz-Herdkopf entsprechende Heizleistung beträgt 1.67 x 108 J/h; Die entsprechende Projektionsfläche der Dunstabzugshaube beträgt 1.1 m2. Siehe Tabelle 1 für die Skaleneinteilungsparameter von Catering-Serviceeinheiten mit Herden. Wenn die Gesamtheizleistung des Ofens und die projizierte Fläche der Ofenfläche der Dunstabzugshaube nicht verfügbar sind, wird die Anzahl der Referenzöfen entsprechend der Anzahl der Essplätze in der Betriebsstätte umgerechnet. Keine Größenunterteilungsreferenz für Herd-Catering-Serviceeinheiten. Die Zahlen sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 1 Skaleneinteilung Catering-Serviceeinheiten (mit Herd)

Skalieren Klein Medium Groß
Öfen MENGE≥1,<3≥3,<6≥6
Die Gesamtleistung des Herdkopfes (108J/h)1.67,<5.00≥5.00,<10≥10
Die gesamte projizierte Fläche der Abzugshaube (m2)≥1.1,<3.3≥3.3,<6.6≥6.6

Tabelle 2 Skaleneinteilung Catering-Serviceeinheiten (ohne Herd)

SkalierenKleinMediumGroß
Essplatz (Sitz)≤ 40>40, ≤75>75, ≤150>150, ≤200>200, ≤250> 250
Anzahl der Referenzöfen (Stück)12345≥6
Bei einer Gastronomieeinheit mit mehr als 250 Plätzen gilt jede weitere 50 Plätze als Erhöhung der Grundherdanzahl

Artikel 21 Für die Auslegung dieser Maßnahmen ist das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung der Provinz Henan zuständig.

Artikel 22 Diese Maßnahmen treten am 1. Oktober 2019 in Kraft.

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